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NEUFESTSETZUNG DER FRIST - RANGORDNUNG FÜR DIE AUFNAHME EINES/R KOCHES/KOCHIN - IV FUNKTIONSEBENE – IN TEILZEITBESCHÄFTIGUNG (23 STUNDEN – 60,52%)

Wappen

Die diesbezüglichen Ansuchen, die auf dem eigens dafür vorgesehenen Vordruck auszufüllen sind, welcher auf der Internetseite der Gemeinde Kurtinig a.d.W. oder im Personalamt erhältlich ist, müssen bei sonstigem Ausschluss samt den erforderlichen Unterlagen bis spätestens 

18Oktober 2024 - 12:00 Uhr

im Personalamt der Gemeinde Kurtinig a.d.W., mittels Post oder auf telematischem Weg mittels zertifizierter E-Mail an die Adresse: kurtinig.cortina@legalmail.it zugeschickt oder direkt beim Personalamt der Gemeinde Kurtinig a.d.W. - St. Martinsplatz Nr. 1 - 39040, abgegeben werden.

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27.09.2024